Hallo,
viele von Euch wenden sich an uns, um mehr Informationen darüber zu erhalten, wie sie an der Europawahl teilnehmen können.

Aus diesem Grund haben wir einen kurzen Leitfaden zur Europawahl 2019 zusammengestellt.

In Deutschland wird am Sonntag, den 26. Mai gewählt.

Wer kann wählen?

Du bist Deutsche*r oder Bürger*in aus einem anderen EU-Mitgliedstaat und wohnst in Deutschland.

Außerdem bist Du:

  • mindestens 18 Jahre alt,
  • länger als 3 Monate in Deutschland oder einem anderen Mitgliedstaat der EU und
  • im Wählerverzeichnis Deiner Heimatgemeinde eingetragen.

Wenn Du als Deutsche*r mit Hauptwohnsitz in Deutschland gemeldet bist, bist Du in der Regel bereits im Wählerverzeichnis eingetragen. Als Bürger*in aus einem anderen EU-Mitgliedstaat muss Du die Eintragung bei der Gemeinde, wo Du wohnst, einmal beantragen.

Wenn Du diese Bedingungen erfüllst, bekommst Du die Wahlbenachrichtigung mit allen nötigen Informationen per Post zugeschickt. Die Gemeindebehörden versenden rund vier bis sechs Wochen vor der Wahl die Wahlbenachrichtigungen. Du solltest spätestens am 21. Tag vor der Wahl Deine Wahlbenachrichtigung erhalten haben.

Unsicher? Kontaktiere die Gemeinde an Deinem Wohnort.

Wo kann ich wählen?

Abhängig von Deiner Heimatadresse musst Du in einem bestimmten Wahlraum wählen. Welcher das ist, siehst Du in Deiner Wahlbenachrichtigung.

Kann ich per Briefwahl wählen?

Ja. Dafür musst Du bei der Gemeinde Deines Hauptwohnortes einen sogenannten Wahlschein beantragen. Das ist zum Beispiel über das Formular auf Deiner Wahlbenachrichtigung oder bei vielen Gemeinden auch online möglich. Mit dem Wahlschein werden automatisch auch Briefwahlunterlagen geschickt.

Kann ich von einem anderen EU-Land oder einem Land außerhalb der EU aus wählen?

Ja, per Briefwahl.

Als Auslandsdeutsche*r in einem anderen EU-Land kannst Du Dich entscheiden, ob Du Deine Stimme in Deutschland per Briefwahl abgeben oder in Deinem Wohnsitzmitgliedstaat an der Europawahl teilnehmen möchtest.

Mehr Infos dazu findest Du auf unserer Webseite zur Europawahl.

Wichtig: Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, werden nicht automatisch ins Wählerverzeichnis eingetragen. Daher musst Du als Auslandsdeutsche*r, wenn Du an der Europawahl in Deutschland teilnehmen möchtest, vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Hier wird erklärt, was Du dafür tun musst.

Ich bin vorübergehend im Ausland. Wie kann ich wählen?

Bist Du nur vorübergehend (zum Beispiel während eines Urlaubs) im Ausland, aber nach wie vor in Deutschland gemeldet, kannst Du einfach per Briefwahl wählen.

Wo finde ich weitere Infos zur Teilnahme an der Europawahl?

Weiterführende Infos findest Du auf unserer Webseite zur Europawahl sowie auf der Webseite des Bundeswahlleiters.

http://www.diesmalwaehleich.eu/?recruiter_id=149073

Viele Grüße,

Barbara