„Endlich sorgen wir für mehr Teilhabe am Wahlrecht“, sagt Svenja Stadler im Hinblick auf die Abschaffung des Ausschlusses von Menschen mit Behinderungen vom Wahlrecht. „Nach langen Verhandlungen konnte nun auch der Koalitionspartner von der Einführung des seit Jahren von der SPD geforderten inklusiven Wahlrechts überzeugt werden.“ Ein jüngstes Urteil des Bundesverfassungsgerichts hatte die jetzige Bundestagsentscheidung forciert.

„Es war eine überfällige Sache, die nun zum 1. Juli in Kraft treten wird“, so Stadler. „Leider noch nicht zur Europawahl.“ Mit der Gesetzesänderung erhalten in Deutschland künftig mehr als 80.000 Menschen, denen es bisher verwehrt war, das Recht zu wählen. Laut Bundeswahlgesetz war bislang von Wahlen ausgeschlossen, wer seine Angelegenheiten nicht selbst regeln konnte und deshalb ständiger Betreuung bedurfte. Diese Regelung ist nun hinfällig. „Die Inklusion ist im Wahlrecht angekommen und das wurde auch Zeit.“